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AGB

I. Allgemeines

1. Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns einschließlich Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ihnen wird hiermit widersprochen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den Inhalt des Vertrages. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und/oder Mitarbeiter und/oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind best-möglich erstellt bzw. ermittelt, doch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Einsicht in diese Unterlagen bzw. Dokumenten ist Dritten untersagt.

II. Versand, Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Die Sendung wird von uns auf Kosten des Käufers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert, jedoch nicht, wenn schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Die Gefahr bei Verlust oder Beschädigung der Ware geht bei Absendung und im Falle einer Holschuld bei Übergabe an den Käufer über.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Netto-Warenwert unter 10,- Euro sein, wird ggf. ein Mindermengenzuschlag von 7,50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben. Auf alle Aufträge werden anteilige Versandkosten, die Porto, Verpackung und Versicherung beinhalten, berechnet.

2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen schriftlich vereinbart werden.

3. Bei Verzug mit der Zahlung können, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden. Bei Zahlungsfristüberschreitung des Käufers sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags zu verweigern und/oder das Vertragsverhältnis einzustellen.

IV. Lieferung, Lieferfristen

1. Die Lieferfrist beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages bzw. Vertrages und nicht vor Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und sonstiger vom Käufer zu beschaffender Unterlagen bzw. Dokumenten.

2. Die rechtzeitige Warenlieferung des Verkäufers bleibt vorbehalten.

3. Sollten durch höhere Gewalt, Streik oder unvorhergesehene Ereignisse, die nach unserer sorgfältige Prüfung nicht vermieden werden konnten – ob in unserem Betrieb oder bei Lieferanten entstanden sind, sich die Lieferung verzögern, können wir hierfür keine Haftung auf die vereinbarte Lieferfrist übernehmen.

4. Teillieferungen werden von uns auf Wunsch des Kunden mit anteiligen Versandkosten durchgeführt. Nach unserem Ermessen können Teillieferungen ohne Berechnung von Versandkosten durchgeführt werden.

5. Geraten wir mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug oder tritt eine von uns zu vertretende Unmöglichkeit ein, so kann der Käufer nach der gesetzlichen Regelung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auf 10 % des Rechnungswerts desjenigen Teils der Lieferung, die unmöglich geworden ist, beschränkt. Die Haftung auf Schadensersatz für Verzugsschäden ist maximal für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 %, insgesamt höchstens jedoch auf 5 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen des Verzugs nicht in Betrieb genommen werden kann, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung für Schadensersatz wegen Unmöglichkeit oder Verzug gilt nicht, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

V. Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln haften wir wie folgt:

1. Wir leisten für unsere Lieferungen mit der Maßgabe Gewähr, dass wir rechtzeitig gerügte und nicht verjährte Mängel auf unsere Kosten im Wege der Nachbesserung beseitigen oder nach unserer Wahl im Wege der Ersatzlieferung Ersatzware liefern oder fehlerhafte Teile austauschen. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind zunächst darauf beschränkt, Nacherfüllung zu verlangen; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

2. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen ab
Lieferung schriftlich mitzuteilen; nach Verstreichen dieser Frist sind Gewähr-leistungsansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.

3. Für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt wird von uns keine Gewähr übernommen. Der Käufer verpflichtet sich, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck im Vorwege zu überprüfen.

4. Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter oder übermäßiger Beanspruchung oder durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entstehen.

5. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und sonstiger Pflichten, die keine Kardinalpflichten darstellen, eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

VI. Allgemeine Haftung

1. Jede sonstige über die vorstehenden Ziffern IV. und V. hinausgehende Haftung
unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, einerlei aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Das Recht des Kunden, bei einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Lieferung oder der Leistung besteht, sich vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt. Unsere Haftung für die zu vertretende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt, ist jedoch ausgeschlossen, sofern es sich um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden handelt.

2. Dieser unter Ziffer 1. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Haftungseinschränkungen wird unsere Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

4. Eine eventuelle Haftung von uns nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren behalten wir uns vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäfts-gang veräußern oder verarbeiten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Sofern der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug gerät, sind wir ohne Nachfrist-setzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen.

3. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Bei untrennbarer Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen vermischten Gegenstände (zur Zeit der Vermischung). Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

4. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungs-werts unserer Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

5. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernde Forderung insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pinneberg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrecht-liches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Pinneberg. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl am Sitz des Käufers zu klagen.

2. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Bei Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 1953 in der jeweils neuesten Fassung. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsübereinkommen vom 01. Juli 1964, die deutschen Ausführungsgesetze hierzu sind ausgeschlossen.

3. Soweit in den vorstehenden Bedingungen Handelsgeschäfte angesprochen sind, stehen diese Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen gleich.

4. Sofern hier nicht anders geregelt oder nicht aufgeführt, finden im Übrigen die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Für sonstige Dienstleistungen, Design in Leistungen und Lieferungen anwendungsspezifischer Schaltungen (Semicustom) gelten zusätzlich unsere besonderen in Verträgen vereinbarten Bedingungen.

15.05.2007

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06.06.2007

Mit der Einführung der ISO 13485 sind wir nun auch in der Lage medizinsche Geräte zu fertigen!





 


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